Aktuelles
Seit Jahren fragen wir uns, wie man Jenny überhaupt identifiziert hat. Wenn sie wirklich nur so bekleidet war, wie man im Obduktionsbericht lesen kann, dann gab es einen Namen nur im Inneren der Hose, der also erst unter der Obduktion gefunden worden ist. Schon Stunden zuvor jedoch war die Bundesmarine im Besitz der Information, dass man Jenny gefunden hatte. Woher kam diese Information? Der Vater einer Mitkadettin (Bundeswehrarzt in der Offiziersbewerberprüfzentrale (OPZ) in Köln!!) wusste am frühen Morgen des 16.09.2008 schon, dass man Jenny gefunden hatte. Auf die Frage eines Kollegen hin, woher man denn wüsste, dass es sich um Jenny handelte, antwortete dieser mit einem Hinweis auf das Namensschild auf dem Parka! Laut Obduktionsbericht trug Jenny aber diesen Parka nicht mehr, als man sie fand! Mittlerweile liegt uns jedoch die Aussage eines Redakteurs der FAZ vor, der von dem Besatzungsmitglied des Fischereiforschungsschiffes Walther Herwig III, welches Jenny gefunden hat, erfahren hat, dass Jenny den Parka sehr wohl trug!
Darüber hinaus trug Jenny laut Obduktionsbericht keine Stiefel mehr, die Socken saßen aber regelgerecht. Bitte stellen Sie sich vor, Sie würden versuchen, sich bei Wellengang und Windstärke 7 unter Überlebenskampf im Meer die Stiefel auszuziehen! Selbst wenn dies gelänge, würden die Strümpfe dann wohl nicht mehr regelgerecht sitzen, oder?
Wie passt das zusammen? Eine detailreichere Darstellung dieses Sachverhalts finden Sie hier im Blog des Enthüllungsjournalisten Guido Grandt!
Wir sind sehr daran interessiert, dass wir ein Foto von Jenny in der Auffindesituation bekommen. Daher bitten wir die ehemaligen Besatzungsmitglieder der Walther Herwig III, ihre Digitalkameras und Handys zu durchforsten. Wir honorieren das erste Foto, welches uns die o.a. Auffindesituation erkennbar belegt mit einer
Belohnung von 2.500 EUR!
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen! Da es eigentlich verboten war, den Körper zu fotografieren, da dies gegen die Persönlichkeitsrechte unserer Tochter posthum verstieß, geben wir bereits vorab hier bekannt, dass wir auf die Geltendmachung dieser Persönlichkeitrechte, die nach dem Tod unserer Tochter auf uns als Erben übergegangen sind, in diesem Zusammenhang verzichten.
Wenn Sie ein Foto einreichen wollen, dann können Sie uns das per Mail schicken über die Adresse jenny(at)boeken.de. Möchten Sie es lieber an unseren Rechtsanwalt schicken, dann ist auch das kein Problem; wählen Sie in diesem Falle bitte diesen Link: RARainerDietz(at)t-online.de! Möchten Sie das Foto lieber auf konventionellem Wege schicken, können Sie das an eine der folgenden Postadressen:
Uwe Böken
Herrweg 39
52511 Geilenkirchen
oder:
Rechtsanwalt
Rainer Dietz
Kaiser-Friedrich-Allee 17
52074 Aachen
Mittlerweile hat sich eine Zeugin bei uns gemeldet, die damals als Arzthelferin an Bord der Gorch Fock ihren Dienst getan hat. Ihr hat unser Rechtsanwalt die uns vorliegende Gesundheitsakte Jennys vorgelegt. Dabei stellte sich heraus, dass sämtliche von ihr an Bord gemachten Einträge nicht mehr existierten, d. h. die in der Ermittlungsakte befindliche Gesundheitskarte ist definitiv gefälscht! Warum wird diese Zeugin, die der Staatsanwaltschaft seit Oktober 2014 namentlich bekannt ist, nicht vernommen?
An dieser Stelle sollte man sich wirklich klarmachen, dass in unserem Rechtssystem die Ermittlungsbehörden, d.h. die Staatsanwaltschaften, nicht unabhängig sind. Sie sind Behörden, die an Weisungen der übergeordneten Behörde gebunden sind. Das aber bedeutet, dass die Ermittlungen in einem Fall auch seitens der politischen Ebene per Order von oben für beendet erklärt werden können, wenn sich abzeichnet, dass bei vollständiger Klärung der Staat selbst einen wie auch immer gearteten Schaden (und sei es nur eine Rufschädigung) davontragen könnte. Wirklich unabhängig in unserem Rechtssystem sind einzig und allein die Richter (hoffentlich), die aber erst dann involviert werden, wenn eine Ermittlung abgeschlossen ist, nicht aber, wenn diese z. B. per Order von oben beendet wird.
Diese Gesamtproblematik wurde durch die am 04.08.2015 durch den Bundesminister der Justiz vollzogene Zurruhesetzung des Gemeralbundesanwaltes Range nur allzu deutlich! Herr Range hatte sich genau nicht an die Weisungen von oben gehalten, diese sogar öffentlich kritisert und musste postwendend gehen. Man möge uns hier nicht falsch verstehen! Es geht uns in keiner Weise um das höchst bedenkliche Faktum der Einschränkung der Pressefreiheit im betrefenden Fall, es geht uns nur um die Verdeutlichung der Weisungsgebundenheit unserer Ermittlungsbehörden!
Mehr oder weniger zufällig haben wir in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Hans-Peter Bartels, am 08.04.2015 in Berlin Kenntnis davon bekommen, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) schon 2012 mittels modernerer Methoden aus den Strömungsdaten aus 2008 den zu erwartenden Auffindeort Jennys gekoppelt. Dabei kamen interessante Ergebnisse heraus, die von der Aachener Zeitung am 07.05.2015 in einem Bericht thematisiert wurden:
Herr Dr. Bartels ist zwischenzeitlich zum Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages ernannt worden und folgt Herrn Hellmut Königshaus nach. Wir hoffen, dass er auch in seiner neuen Funktion dabei hilft, die nach wie vor offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Tode unserer Tochter zu klären.
Zwischenzeitlich wurde uns seitens der Staatsanwaltschaft Kiel nitgeteilt, dass auch nach der neueren Strafanzeige gegen den damaligen Schiffsarzt nicht neu ermittelt wird, dass die Zeugin, die nachweisen kann, dass Jennys Gesundheitsakte manipuliert worden ist, nicht vernommen wird, da Urkundenfälschung mittlerweile verjährt ist. Das ist zwar wahr, aber blanker Hohn, denn erst wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, kann mann feststellen, ob die Gesamtumstände des Todes von Jenny nicht strafrechtliche Komponenten enthalten, die eben nicht verjährt sind bzw. nie verjähren!
Die Aachener Zeitung hat aktuell am 27.01.2016 berichtet:
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Aachen vom Oktober 2014 angenommen. Der Streitwert wurde von 40.000 EUR auf 20.000 EUR reduziert, was uns vollkommen egal ist. Wichtig für uns ist, dass der Fall sauber gerichtlich aufgearbeitet wird. Wenn das nur über einen Entschädigungsprozess möglich ist, dann liegt das sicher nicht an uns, sondern an der grenzwertigen Aufklärungsbereitschaft der eigentlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden!
Leider wird in den letzten Tagen immer wieder gemeldet, dass die Ermittlungen im Falle Jenny endlich wieder aufgenommen werden. Gemeint ist aber, dass das OVG in Münster im September 2016 die Berufung zum Verfahren vor dem VG Aachen verhandelt. Das aber ist formal nicht die Wiederaufnahme von Ermittlungen. Wir finden es aber mehr als interessant, dass das OVG Münster wohl nicht der Auffassung ist, dass die Antworten auf die interessierenden Fragen sich offensichtlich nicht aus den sogenannten "Ermittlungsakten" ergeben, denn sonst hätte man die damals agierenden Protagonisten wohl nicht zeugenschaftlich vorgeladen, oder?
Nun hat am Mittwoch, 14.09.2016, das OVG Münster getagt. Es war ein wahrer Verhandlungsmarathon. Um 10:15 Uhr begann die Verhandlung in einem nicht klimatisierten Verhandlungssaal. Um 21:30 Uhr schließlich zog sich die Kammer zur Beratung zurück, um dann gegen 22:45 Uhr das Urteil zu verkünden und eine zwei DIN-A4-Seiten umfassende Presseerklärung zu verteilen. Wir hatten genau mit diesem Urteil gerechnet, haben allerdings durch diese Verhandlung genau das erreicht, was Hauptziel war, nämlich die einzelnen Protagonisten aus dem Jahr 2008 auch selber fragen zu können.
Wir warten jetzt das Protokoll der Verhandlung ab und werden dann mit unserem Anwalt über weitere Schritte nachdenken!
Wir wollten Aufklärung, wir wollen nach wie vor Aufklärung!
Nicht mehr, ...
... aber auch nicht weniger!
***********************************************
Presseerklärung zum OVG-Verfahren (Az. 1 A 2359/14) vom 14.09.2016 in Sachen Jenny Böken
Wir Eltern haben immer erklärt, dass unser Bestreben für das VG- bzw. OVG-Verfahren war, die Protagonisten aus 2008 auch endlich selbst bzw. durch unseren Rechtsbeistand befragen zu können. Auch wenn der Vorsitzende Richter des OVG längst nicht alle Fragen unseres Rechtsanwaltes zugelassen hat, haben wir dieses Ziel im Termin in Münster zumindest in Teilen erreicht. Die Widersprüchlichkeit der Aussagen hat sämtlichen anwesenden Medienvertretern die Augen und die Ohren geöffnet für die Argumente, die wir als Eltern seit acht Jahren vortragen.
Das Urteil in Münster ist nicht zu unseren Gunsten ausgegangen, das hatten wir auch nicht erwartet. Wir haben in den vergangenen acht Jahren an vielen Stellen immer wieder erfahren müssen, wie die Begriffe „Rechtsstaat“ und „Rechtssystem“ in unserer Gesellschaft seitens des Systems selbst verstanden werden. Dieses Verständnis dieser beiden Begriffe deckt sich in keiner Weise mit den für uns gültigen Definitionen.
Wenn die Staatsanwaltschaften in unserem Land weisungsgebundene Behörden sind, wie unabhängig sind dann die Gerichte wirklich? Es macht schon einen enormen Unterschied, ob ich meinen Nachbarn wegen einer Verletzung meiner Grundstücksgrenze vor den Kadi schleppe oder ob ich ein Verfahren gegen die „Hüter unseres Rechts“ selbst anstrenge. Wenn wir eines in den acht Jahren deutlich gespürt haben, dann genau das!
Das OVG hat vermeintlich festgestellt, dass unsere Tochter borddienstverwendungsfähig gewesen sei und stützte dies alleine auf die Aussage eines selbst in der Verantwortung stehenden Vertreters der beklagten Seite, des Bordarztes, der letztlich damals die maßgeblichen Entscheidungen selbst getroffen hat, und nicht etwa auf ein von uns beantragtes neutrales Gutachten, welches nach unserer Meinung an dieser Stelle auf jeden Fall hätte eingeholt werden müssen. Die Zeugen hingegen, die zu unseren Gunsten bzw. zu Gunsten unserer toten Tochter aussagen konnten, waren durch die Kammer in Münster bereits demontiert, bevor sie für ihre Aussage in den Saal gerufen worden sind. Das haben alle anwesenden Medienvertreter deutlich mitbekommen! Ein solches Vorgehen ist nach unserem Verständnis der Begriffe „Rechtsstaat“ und „Rechtssystem“ nicht zu akzeptieren.
Sicher ist, dass im OVG-Termin von mehreren Zeugen uneidliche Falschaussagen getroffen worden sind, da sich die Aussagen an entscheidenden Stellen gegenseitig widersprochen haben. Hier werden wir unsererseits entsprechende Strafanzeigen gegen die betreffenden Personen der „Gegenseite“ in Kürze erstatten.
Interessant war sowohl in Aachen, als auch in Münster die Argumentation der Verwaltungsrichter, dass es zur Bewertung einer "besonderen" Lebensgefahr nur auf die sogenannte objektive Ausstattung des Arbeitsplatzes bzw. Einsatzortes ankommt, nicht aber auf die subjektiven Begebenheiten, z. B. den Gesundheitszustand des Eingesetzten.
Dazu nun ein kleines Gedankenexperiment:
Stellen wir uns (unabhängig von der physikalischen Realisierbarkeit) vor, man würde einen schmalen Schwebebalken über den Bodensee spannen. Ein Rettungsschwimmer soll den See auf diesem Balken zu Fuß überqueren. Das stellt für ihn vielleicht eine lebensgefährliche, sicher aber keine besonders lebensgefährliche Aufgabe dar. Schicken wir nun einen Nichtschwimmer mit Kreislaufproblemen über denselben Balken, d. h. wir konfrontieren ihn mit denselben objektiven Gegebenheiten, dann stellt die Aufgabe sicher eine besondere Lebensgefahr dar, denn er ist quasi verloren, sobald er ins Wasser stürzt!
Kann es also nur auf die objektiven Gegebenheiten ankommen? Wir meinen: NEIN!!
Im Termin in Münster musste selbst der damalige Kommandant der Gorch Fock erstmalig vor der Kammer zugeben, dass die Gorch Fock nach dem damaligen Vorfall bereits nach etwa 30 Minuten und mit abgeschalteter Schiffskennung wieder auf nahezu altem Kurs war.
Nun stehen wir vor der Frage, ob wir mit dem Argument des fehlenden neutralen Gutachters eine Revision des Urteils des OVG durch eine Eingabe beim Bundesverwaltungsgericht anstreben sollen. Die innere Überzeugung verlangt ein klares „Ja“ als Antwort, das in den acht Jahren Erlebte induziert ein „Nein“, da für uns klar ist, dass wir in unserem Fall vor keinem deutschen Gericht in irgendeiner Weise wirklich eine neutrale Prüfung der Situation erleben werden. Wir legen großen Wert auf die Feststellung, dass dies auf gar keinen Fall bedeutet, dass wir der Argumentation des OVG folgen können. Es bedeutet nur, dass wir, anders als Cervantes´ Don Quijote, den Verstand noch besitzen!
Dennoch werden wir weiter für die Aufklärung dessen kämpfen, was in der Nacht vom 03.09. auf den 04.09.2008 an Bord der Gorch Fock geschehen ist. Wenn dies geklärt ist, werden wir sehen, ob es nicht-verjährte strafrechtliche Komponenten des Geschehens gibt.
Geilenkirchen, den 30.10.2016
Uwe Böken
Maria Elisabeth Böken
Diese Presseerklärung können Sie hier auch als PDF herunterladen!
Wir hoffen auch auf öffentlichen Druck. Bitte zeichnen auch Sie die Petition, die wir auf change.org betreiben! Vielen Dank!
Am 02.09.2018 haben wir mit einigen neuen Erkenntnissen und der eidesstattlichen Erklärung eines neuen Zeugen bei der Staatsanwaltschaft in Kiel einen neuen Antrag auf Wiederaufnahme der Ermittlungen gestellt. Er schilderte einen sexuellen Übergriff, der letztlich durch Jennys Tod vertuscht werden sollte. Von Beginn an hatten wir einen sexuellen Übergriff vermutet, wenn wir an die E-Mail denken, die uns Jenny wenige Tage vor ihrem Tod geschickt hatte, in der sie eindringlich betonte, dass sie am bevorstehen Wochenende unbedingt ihren Gynäkologen aufsuchen MUSS. Genau so in Großbuchstaben hatte sie damals das Wort „muss“ geschrieben.
Die Anwesenheit im Sat.1-Frühstücksfernsehen am 14.09.2018 hat noch während der laufenden Sendung zu einem Kontakt via Internet geführt, der weitere Details aus 2008 berichten konnte. Einige Punkte deckten sich mit den Angaben in der aktuell im Wiederaufnahmeantrag vorgelegten Eidesstattlichen Versicherung, so dass diese dadurch nach meinem Dafürhalten sogar sehr gestützt wird. Auch das Sat.1-Team war von dieser unerwarteten Entwicklung sehr überrascht und drückt uns die Daumen, dass es nun endlich zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen bzw. endlich zu wirklichen Ermittlungen, die diesen Namen auch verdient haben, kommt.
Auch das anschließende Gespräch im Bundestag hat uns Perspektiven gegeben, die eventuell zu einer parlamentarischen Aufarbeitung der Geschehnisse aus 2008 führen könnten. Jetzt ist es aber zu früh, hierzu konkretere Aussagen zu machen.
Der daran anschließende Termin mit dem Team von Change.org hat den Freitag dann wirklich angemessen enden lassen. Ein blutjunges und hochmotiviertes Team hat mich im Haus der Bundespressekonferenz am Schiffbauerdamm in Empfang genommen. Nach einem kurzen Kennenlernen wurde dann eine ganze Menge Videomaterial erstellt, aus dem in der kommenden Woche dann ein kleiner Videobeitrag für den Change.org-Youtubekanal erstellt wird. Lieben Dank an das ganze Team, ein besonderer Dank an Ansgar und Thomas!
Am 17.09.2018 haben wir schließlich über unseren Rechtsanwalt bei der schleswig-holsteinischen Justizministerin, Frau Dr. Sabine Sütterlin-Waack, beantragt, die Staatsanwaltschaft in Kiel bezüglich unseres Falles zu entpflichten. Statt die Ermittlungen transparent wieder aufzunehmen, hat man seitens der StA Kiel versucht, im Vorfeld zu "ermitteln". Wenn man die neuen Zeugen vernehmen will, soll man bitte die Ermittlungen wieder aufnehmen und diese dann für alle Beteiligten (, d. h. auch für uns!!) nachvollziehbar durchzuführen!
Während meines Gespräches im Sat.1-Frühstücksfernsehen am 14.09.2018 bin ich via Facebook von einer weiteren Auskunftsperson kontaktiert worden, die die Aussage des aktuellen Zeugen in wesentlichen Teilen bestätigte. Es muss jetzt endlich sauber ermittelt werden, die Ungereimtheiten, die ich auf meiner Webseite dargestellt habe, sind aufzuklären. Alle Personen, die hier helfen können und müssen, sind auffindbar und befragbar!
Ich werde den Begriff "Rechtsstaat" erst dann wieder verwenden, wenn wir zu unserem Recht gekommen sind, wenn wir wissen, dass wirklich alles versucht worden ist, umfänglich aufzuklären, was in der Nacht vom 03. auf den 04.09.2008 an Bord der Gorch Fock passiert ist.
Wir müssen seit zehn Jahren mit der Gewissheit leben, dass unsere Tochter in diesem Leben nicht mehr zu uns kommen wird. Unser Staat muss halt damit leben, dass wir solange unsere Fragen stellen werden, bis diese ausreichend und umfassend beantwortet worden sind.
Wir akzeptieren keine Scheinargumente und Ausreden mehr! Es reicht!
Übergabe der Petitionsunterschriften an die Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Frau Dr. Sütterlin-Waack, am 29.01.2019
Am 29.01.2019 haben wir etwa 140.000 Unterschriften für unsere Petition zur Wiederaufnahme der Ermittlungen in Kiel an die zuständige Ministerin übergeben:
Offener Brief vom 01.02.2019:
Offener Brief an die Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Frau Dr. Sabine Sütterlin-Waack:
"Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack,
Jennys Mutter und ich möchten uns auch auf diesem Wege nochmals für Ihre Bereitschaft bedanken, die nahezu 140.000 Unterschriften unserer Online-Petition change.org/jenny in Empfang zu nehmen, und im Termin ein persönliches Gespräch mit uns zu führen. Wir haben dieses Gespräch sehr vertrauensvoll, offen und empathisch empfunden und danken Ihnen auch an dieser Stelle dafür. Wir hatten den Eindruck, dass Sie wirklich versucht haben, sich in unsere Situation hineinzudenken, auch wenn dies, wie Sie ja auch selbst zum Ausdruck gebracht haben, niemals ganz gelingen kann.
Es war Ihnen wichtig zu betonen, dass Sie sich inhaltlich zum Stand des Verfahrens nicht äußern konnten. Das war uns klar, das hatten wir auch nicht erwartet. Darüber hinaus haben Sie zum Ausdruck gebracht, dass in Ihrem Bundesland seit mehr als 30 Jahren keinerlei Weisungen mehr an die Staatsanwaltschaften ergangen sind. Davon ausgehend, dass hier an den Fall des damaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel erinnert wurde, haben wir auf der Heimfahrt über diesen Punkt noch ausgiebig gesprochen.
Nach unserer Auffassung ist es in höchstem Maße schädlich, wenn die Aufsicht von ihrem Weisungsrecht Gebrauch macht, um Akten zu schließen, wie es im angesprochenen Fall Barschel der Fall war, da jegliche Transparenz konterkariert wird, die aber gerade in einer offenen und pluralistischen Gesellschaft von sehr großer Wichtigkeit ist, wenn man Populisten nicht Tür und Tor öffnen will. Dies wäre sicherlich ein Missbrauch des Weisungsrechts. Eine Weisung, Akten zu öffnen, ist aber das genaue Gegenteil. Hier wird bzw. würde nämlich aktiv dazu beigetragen, Transparenz zu schaffen, wenn diese, aus welchen gegebenenfalls nicht bekannten Gründen auch immer, an anderer Stelle verhindert werden soll.
Sehr große Bedeutung hatte in unserem Gespräch Ihre Aussage, dass die von Ihnen symbolisch in Empfang genommenen Aktenordner mit den gesammelten Unterschriften und Kommentaren Ihrerseits an die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig weitergeleitet werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass wir als Eltern nicht aufgeben werden, alles zu tun, um den Tod unserer Tochter aufzuklären sowie für Ihre am vergangenen Dienstag zum Ausdruck gebrachte Empathie.
Mit freundlichen Grüßen nach Kiel
Uwe und Maria Elisabeth Böken"
Presseerklärung zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kiel vom 11.06.2019 bezüglich der Wiederaufnahme der Ermittlungen im Fall unserer verstorbenen Tochter Jenny Böken:
Wir begrüßen die heute getroffene Entscheidung der StA Kiel, die Ermittlungen im Fall unserer 2008 aus bislang ungeklärten Umständen zu Tode gekommenen Tochter Jenny, die wir aber leider wieder einmal nicht direkt, sondern aus den Medien zur Kenntnis bekommen haben. Diese Entscheidung ist nach unserer Auffassung längst überfällig, haben wir doch in den vergangenen zehn Jahren immer wieder auf ungeklärte Ungereimtheiten hingewiesen und auch offensichtliche Widersprüche in den damaligen „Ermittlungsakten“, die diesen Namen einfach nicht verdient haben, hingewiesen. Darüber hinaus waren wir auch der Meinung, dass die stundenlange Vernehmung einer vor drei Jahren aufgetauchten Zeugin, welche offenbar im April durchgeführt worden ist, bereits a priori eine Aufnahme von Ermittlungen bedeutet. Wenn nicht, was war das denn dann? Daher ist die heutige Entscheidung letztlich die öffentliche Verkündung dessen, was man mit der Vernehmung der Zeugin bereits ohne öffentliche Wahrnehmung getan hat.
Die seitens der StA Kiel gewählte Formulierung, dass die Aussage der Zeugin „im Wesentlichen auf Hörensagen“ beruht, lässt erkennen, wie ernst es der StA Kiel wirklich ist.
Wir sehen die heutige Entscheidung eindeutig als Teilerfolg, hätten uns jedoch zuvor auch eine Entpflichtung der nach unserer Auffassung im Fall nicht unbefangenen Staatsanwaltschaft Kiel gewünscht. Eine Neuermittlung durch eine andere Staatsanwaltschaft hätte auch den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit geboten, den Bürgerinnen und Bürgern ein wirkliches Bemühen um objektive Aufklärung im Fall deutlich zu machen.
Wir werden gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt das nunmehr wiedereröffnete Verfahren sehr akribisch begleiten. Anträge zur Vernehmung bestimmter Personen werden zeitnah an die StA Kiel gestellt werden, jedoch muss unsererseits zunächst die aktuelle Aktenlage, d. h. das Protokoll der Zeuginnenvernehmung aus dem April eingesehen werden.
Auch an dieser Stelle bedanken wir uns als Eltern bei allen Personen, die uns in den vergangenen Jahren vor und hinter den Kulissen tatkräftig unterstützt haben, eine Wiederaufnahme durchzusetzen. Wir haben deutlich gemerkt, dass wir nicht alleine sind und letztlich hat dies die schleswig-holsteinische Justiz wohl auch!
Geilenkirchen, den 11.06.2019
Uwe Böken
Maria Elisabeth Böken
Lügen von Beginn an!
Seit Monaten sind die Ermittlungen im Fall Jenny (formal??) durch die Staatsanwaltschaft Kiel wieder aufgenommen worden. Wiederholt haben wir als Eltern gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt der Staatsanwaltschaft den Vorschlag zu einem gemeinsamen Gespräch gemacht. Immerhin haben wir uns, im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, über mehr als zehn Jahre permanent mit dem Fall beschäftigt und viele Dinge ermitteln können, die die Staatsanwaltschaft bei ernsthaftem Ermittlungsinteresse doch interessieren müssten!?!
So haben wir aktuell ermitteln können, dass die uns 2008 übermittelte Auffindeposition Jennys auch nicht stimmen kann.
Auf meine Bitte hin wurde seitens der Marine im Herbst 2008 ein Ausschnitt einer Seekarte erstellt, in der die Auffindeposition und die Auffindezeit eingetragen sind. Laut dieser Seekarte wurde Jenny am 15.09.2008 um 17:30 Uhr unter der Position 54°47,1’N 006°38,4’E (durch die Walther Herwig III) geborgen worden sein. Das nachstehende Foto ist der entsprechende Ausschnitt aus der 2008 von der Marine erhaltenen Seekarte:
Uns liegt der Abschlussbericht des Johann-Heinrich-von-Thünen-Instituts (vTI) über die 315. Forschungsreise des FRV Walther Herwig III vom 29.08.2008 bis zum 19.09.2008 vor. Zunächst sei bemerkt, dass an keiner Stelle des Berichts von einer bergungsbedingten Unterbrechung der Forschungsreise berichtet wird, was wohl jeden wundern wird, denn schließlich ist eine solche Bergung ja sicher kein „normales“ Ereignis auf einer solchen Forschungsreise. Interessant aber sind die in diesem Bericht enthaltenen Schiffspositionen der Walther Herwig III. Diese angegebenen Positionen passen widerspruchsfrei zu den über die Webseite www.sailwx.info zu ermittelnden Schiffspositionen, so dass für die Walther Herwig III eine nahezu lückenlose Positionskarte für den Zeitraum um den 15.09.2008 erstellbar ist.
Die genaue Sicht dieser Schiffsdaten zeigt klar und deutlich, dass das Schiff zur angeblichen Bergungszeit überhaupt nicht aufgestoppt wurde, so dass also die Bergung bei unverminderter Fahrtgeschwindigkeit hätte durchgeführt werden müssen, was wohl niemand für möglich halten dürfte. Darüber hinaus sieht man, dass die Walther Herwig III zur angeblichen Bergungszeit (17:30 Uhr) an der vermeintlichen Fundstelle längst um über 10 Seemeilen vorbeigefahren war. Allerdings fällt jedem Betrachter auf, dass die Walther Herwig III wohl im Vormittag zwischen 08:30 Uhr und 15:00 Uhr die Position kaum gewechselt hat, was deutlich besser zu einer solchen Bergung passen dürfte. Auch der nur sehr geringe Wechsel der Position in diesem Zeitintervall deutet darauf hin, dass hier wohl ein Suchvorgang absolviert worden sein dürfte, der allerdings keinen Sinn macht, wenn man von einem zufälligen Fund von Jennys Leiche ausgeht. Die längere Suche im o. a. Zeitintervall spricht eher dafür, dass eine ungefähre Position des Leichnams bekannt war und dieser gesucht worden ist.
Die entsprechende Grafik kann man unter dem Punkt "Der Auffindeort" im Menü "Merkwürdigkeiten" anschauen!
Selbst die Auffindeposition ist also 2008 unwahr übermittelt worden. Für uns steht somit fest, dass man uns seit 2008 eine Inszenierung aufgetischt hat!
Eine wirkliche und ehrliche Wiederaufnahme der Ermittlungen müsste nach unserer Auffassung jetzt wirklich ein kompletter Neubeginn beim Stand null sein, d. h. alle bisher als scheinbar gesicherten Erkenntnisse müssen auf den Prüfstand!
Daher ist die weitere Unterstützung unserer Change.org-Petition
von sehr sehr hoher Wichtigkeit! Wir bitten also darum, die Petition kräftig weiter zu teilen und zu zeichnen!
Uns bleibt nur, danke für die Unterstützung zu sagen!
Fortsetzung folgt!


