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In den Medien

 

Seit 2008 ist ein Menge an Meldungen durch die Medien gegangen; leider gibt es dabei auch eine ganze Reihe von leichtem oder schwerem Unsinn, weil die, die berichtet haben, die Angelegenheit selbst nicht verstanden bzw. überblickt haben.

 

Schon im Oktober 2011 hat der NDR im Schleswig-Holstein-Magazin eine sehr gute Zusammenfassung des damals bereits bekannten Sachstandes gegeben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine sehr gute Serie von Berichten hat der Spiegel veröffentlicht:

 

07.05.2011: "Das Geisterschiff"

14.11.2011: "Schatten auf dem Vordeck"

05.08.2014: "Gericht untersucht Todesfall auf der Gorch Fock"

19.10.2014: "Zeugin erhebt schwere Vorwürfe gegen den Schiffsarzt"

20.10.2014: "Neue Zeugin im Fall Böken"

22.10.2014: "Eltern scheitern mit Entschädigungsklage"

14.12.2014: "Wie es weitergehen kann"

 

Themenseiten "Jenny Böken" findet man auch bei der Welt, dem Stern und der SHZ!

 

Besonders zu empfehlen ist auch ein Bericht der Wirtschaftswoche vom 23.10.2014!

 

Selbst bei Wikipedia findet sich eine Seite "Jenny Böken"!

 

Über die Verunglimpfung unserer Tochter im Sommer 2012 hat seinerzeit das Schleswig-Holstein-Magazin berichtet:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als unser Rechtsanwalt die Möglichkeit, eine Schadenersatzklage nach dem Soldatenversorgungsgesetz einzureichen, aufgetan hatte, sahen wir die Chance, dass sich endlich ein unabhängiges Gericht, das Verwaltungsgericht Aachen, mit dem Fall beschäftigt. Von dort aus wurde im Sommer 2014 sogar ein Ortstermin auf der Gorch Fock angesetzt, da zu entscheiden war, ob Jenny unter Lebensgefahr oder unter "besonderer" Lebensgefahr Dienst verrichtet hat. Ohne dass man uns gegenüber eine nachvollziehbare Definition des Adjektivs "besonders" im hier vorliegenden Zusammenhang gegeben hat, wurde die besondere Lebensgefahr verneint und das Verfahren damit wieder geschlossen. Hier der Bericht des ARD-Mittagsmagazins aus dem Oktober 2014:

Im Vorfeld des Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 13.09.2016 das Schleswig-Holstein-Magazin berichtet:

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