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Die fehlende Schwimmweste
Auch das Verwaltungsgericht Aachen hat festgestellt, dass die Wassertemperatur zum fraglichen Zeitpunkt 15°C betragen hat. Damit war definitiv seitens der Schiffsführung der Tragen einer Schwimmweste mit K älteschutzanzug anzuordnen, was aber nicht geschehen ist. Dennoch stellt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen den damaligen Kommandanten ein!
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