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Die fehlende Schwimmweste
Auch das Verwaltungsgericht Aachen hat festgestellt, dass die Wassertemperatur zum fraglichen Zeitpunkt 15°C betragen hat. Damit war definitiv seitens der Schiffsführung der Tragen einer Schwimmweste mit Kälteschutzanzug anzuordnen, was aber nicht geschehen ist. Dennoch stellt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen den damaligen Kommandanten ein!
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