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Die Obduktion

Die Obduktion fand auf der Basis einer unvollständigen Gesundheitsakte statt. Der Schiffsarzt hatte in der Ereignisnacht wichtige Teile der Gesundheitskarte "an einem anderen Ort" gelagert. Zumindest Teile davon hat er später in Dublin der Staatsanwaltschaft übergeben, die es leider versäumt hat zu fragen, warum diese Teile erst zu diesem späten Zeitpunkt, d. h. insbesondere nach der Obduktion, abgegeben werden. Damit wurde seitens der Obduzenten vielleicht die ein oder andere Untersuchung gar nicht gemacht, die bei Vorliegen aller Daten unter Umständen angeraten gewesen wäre. Auch wurde kein Schwangerschaftstest gemacht, was bei einer jungen Frau doch eigentlich zum Standardrepertoire gehört.

Mittlerweile halten wir allerdings die gesamte Obduktion einschließlich des angefertigten Obduktionsberichts ohnehin für ein Dokument ohne jegliche Aussagekraft. Das Team, welches 2016 für das UFA-Filmprojekt recherchiert hat, hat ermitteln können, dass der Sohn des Obduzenten in der Ereignisnacht nur wenige Meter von Jenny entfernt zur gleichen Zeit an Deck des Schiffes als Kamerad ebenfalls Wache hatte. Wenn eine Staatsanwaltschaft zu Beginn der Ermittlungen von einem ungeklärten Tod einer Person ausgeht, dann ist selbstverständlich auch ein Kapitalverbrechen im Rahmen der Möglichkeiten. Dann aber sind per se alle die Personen tatverdächtig, die im fraglichen Zeitfenster in der Nähe des Opfers gewesen sind, somit also auch der Obduzentensohn. Nach unserer Definition des Begriffes "Befangenheit" hätte der Vater folglich die Obduktion unter keinen Umständen durchführen dürfen. Und er hätte dies auch wissen müssen, denn er ist nicht nur Dr. med. sondern auch Dr. jur., d. h. in Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.

In einem Beitrag des Schleswig-Holstein-Magazins vom Herbst 2016 hat der NDR-Redakteur Patrik Baab diesen Sachverhalt im Zusammenhang mit dem OVG-Verfahren sehr deutlich thematisiert:

Anfang Mai 2017 wurde das Obduktionsproblem seitens dpa veröffentlicht. Dabei hatte dpa wohl auch die Staatsanwaltschaft Kiel um eine Stellungnahme gebeten. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass eine Befangenheit nicht vorlag, da ein weiterer Mediziner sowie die Staatsanwaltschaft selbst anwesend war.

Sollen wir wirklich annehmen, dass ein weiterer Arzt seinem Chef, dem Prof. Dr. Dr., in irgendeiner Weise widersprechen würde? Eine Manipulation einer Obduktion kann schon alleine dadurch stattfinden, dass bestimmte Tests nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden. Wenn ein Staatsanwalt das merken können will, dann kann er doch die Obduktion auch selbst vornehmen, oder? Fest steht für uns, dass der leitende Obduktionsarzt, der doppelt promovierte Lehrstuhlinhaber, die Obduktionsregie hatte, obwohl sein Sohn zur Ereigniszeit in unmittelbarer Nähe von Jenny seinen Dienst tat!

Entscheiden Sie selbst, was man von einer solchen Obduktion noch halten kann!

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