top of page

Die Klappe

 

Am Bug der Gorch Fock befinden sich beidseitig kardanisch aufgehängte Klappen, die dafür sorgen, dass die seitliche Beleuchtung immer aus der Ferne sichtbar ist.

 

Die backbordseitige Klappe konnte unser Rechtsanwalt Rainer Dietz am 06.08.2014 im Hafen von Rostock-Warnemünde filmen, als sich das Verwaltungsgericht Aachen zu einem Ortstermin auf der Gorch Fock angekündigt hatte. Entstanden ist es einige Stunden vor dem Eintreffen der Richter aus Aachen. Zum Zeitpunkt des Eintreffens der Richter am Schiff hatte man dann diese Klappe mit Bolzen fixiert!

 

Schon alleine diese Tatsache spricht für sich, oder?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Man kann sich leicht vorstellen, was bei Schräglage des Schiffes passieren kann, wenn man an Deck stürzt; ein Durchrutschen ist durchaus vorstellbar! Dazu muss man wissen, dass Jenny in der Nacht des Geschehens in unmittelbarer Nähe zu dieser Klappe ihren Wachdienst abgehalten hat!

 

Dennoch stellte das Verwaltungsgericht Aachen am 22.10.2014 im Kammertermin fest, dass Jennys Einsatz in der Nacht vom 03. auf den 04.09.2008 zwar unter Lebensgefahr, nicht aber unter "besonderer" Lebensgefahr stattgefunden hat. Bis heute habe ich allerdings für dieses "besonders" keine nachvollziehbare Definition bekommen!

 

Für mich ist grundsätzlich schon das normale Leben lebensgefährlich, d.h. die Aussage, dass Jenny ihren Dienst unter Lebensgefahr getan hat, ist faktisch ohne Inhalt. Sie tat den Wachdienst bei einer Wellenhöhe von über 3 Metern, bei einer Windstärke von 7 und mehr und bei vollkommener Dunkelheit an Deck. Auf den Planken befanden sich an allen möglichen Stellen Stolperfallen durch herumliegende Taue! Jenny trug keine Schwimmweste, keinen Kälteschutzanzug und war in keiner Weise gesichert. Da stelle ich mir schon die Frage, was denn noch sein muss, damit eine Lebensgefahr "besonders" ist!

bottom of page