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Die Tauglichkeit

Mittlerweile wissen wir, dass Jenny zum fraglichen Zeitpunkt definitv nicht tauglich war. Jenny wurden bei einer Untersuchung Anfang Juli 2008 in Schleswig-Holstein u.a. die Gesundheitskennziffern III12 und III81 zugeordnet. Beide hätten jeweils für sich eine Verwendung im Sanitätsdienst der Marine ausgeschlossen. Die III81 wurde in eine II81 abgeändert, dennoch war da noch die III12, die offenbar niemanden interessierte. Jenny war also zum fraglichen Zeitpunkt untauglich für die ihr zugedachte Verwendung! Der Sanitätsdienst der Bundeswehr hat somit den Einsatz einer zumindest zum fraglichen Zeitpunkt untauglichen Person zugelassen!

Wie gravierend die Probleme im medizinischen Bereich der Bundeswehr sind und welche schlimmen Folgen daraus zu beklagen sind, wird in einem N24-Artikel vom 29.02.2016 mehr als deutlich.

 

 

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