Die Wachablösung
Jenny wäre um 0:00 Uhr von einer Kameradin bzw. einem Kameraden auf Posten Back abgelöst worden. Diese Ablösung muss zum fraglichen Zeitpunkt (23:43 Uhr) bereits in der Nähe des Postens Back gewesen sein, ist also eine potenziell wichtige Zeugin bzw. wichtiger Zeuge. In der Wachliste in der staatsanwaltlichen Akte ist aber keine Ablösung ausgewiesen, eine Ablösung wurde auch nicht vernommen. Die Kadettin, die uns als Wachablösung kolportiert wurde, wurde vom Verwaltungsgericht Aachen vernommen, stritt aber ab, Jennys Ablösung gewesen zu sein. Dennoch sagt man uns nicht, wer es denn statt dieser Kadettin gewesen ist. Wohl aber konnte sie sich genau daran erinnern, dass sie einen Ausflug nach Wilhelmshaven gemacht hat, um Kuchen zu essen; und das alles geschah zu einer Zeit, in der das Schiff durch die Ermittlungsbehörden gesperrt war!
Seitens der Bundeswehr wurde lange behauptet, mann wisse die Ablösung Jennys nicht mehr, könnte diese auch nicht mehr feststellen. Beides ist Unsinn, denn es waren nur relativ wenige Personen in der ablösenden Schicht. Diese könnte man der Reihe nach befragen, wenn man wirklich aufklären wollte! Mittlerweile hat jedoch ein Vertreter des BMVg im Rahmen einer Petition im Unterausschuss des Bundestages auf die Frage nach Jennys Ablösung geäußert, dass das wohl genau jene Kadettin gewesen sei, die uns auch vorher kolportiert worden war. Was gilt den nun? Weiß die Bundeswehr um die Ablösung oder weiß sie es nicht?