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Merkwürdigkeiten in der "Ermittlung"

Seit wir als Eltern die unzulängliche staatsanwaltliche Ermittlungsakte zur Kenntnis bekommen haben, versuchen wir herauszufinden, was in jener Nacht wirklich geschehen ist.

 

Dabei konnten wir von Anfang an nur mit dem Kopf schütteln. So hat man beispielsweise alle möglichen Wachen vor und nach Jennys Wache befragt, nicht jedoch die vorgesehene Wachablösung Jennys, die zum fraglichen Zeitpunkt mit Sicherheit schon in der Nähe des Geschehens war. Unsere Nachfrage, wer denn diese vermeintliche Person war, wurde seitens des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) dahin gehend beantwortet, dass man das nicht mehr feststellen könne. Diese Antwort muss man sich einmal durch den Kopf gehen lassen!

 

Schon im Oktober 2011 hat der NDR im Schleswig-Holstein-Magazin eine sehr gute Zusammenfassung des damals bereits bekannten Sachstandes gegeben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine sehr gute Serie von Berichten hat der Spiegel veröffentlicht:

 

07.05.2011: "Das Geisterschiff"

14.11.2011: "Schatten auf dem Vordeck"

05.08.2014: "Gericht untersucht Todesfall auf der Gorch Fock"

19.10.2014: "Zeugin erhebt schwere Vorwürfe gegen den Schiffsarzt"

20.10.2014: "Neue Zeugin im Fall Böken"

22.10.2014: "Eltern scheitern mit Entschädigungsklage"

14.12.2014: "Wie es weitergehen kann"

 

Themenseiten "Jenny Böken" findet man auch bei der Welt, dem Stern und der SHZ!

 

Selbst bei Wikipedia findet sich eine Seite "Jenny Böken"!

 

Fest steht mittlerweile, dass Jenny schon gar nicht den Dienst an Bord hätte antreten dürfen, da sie definitiv gemäß schon 2008 gültigen Dienstvorschriften (ZdV 46/1) für den Marinesanitätsdienst nicht tauglich war, da man ihr die Gesundheitskennziffer III12 zugeordnet hatte, die gemäß Vorschrift den Verwendungsausschluss für den Marinesanitätsdienst bedeutete. Niemand beantwortet uns bis heute die Frage, wieso sie dennoch an Bord war!

 

Jenny war zum Zeitpunkt ihrer Bordwache definitiv gesundheitlich sehr angeschlagen. Dennoch stand sie bei Windstärke 7 nachts bei stockfinsterer Nacht ohne Schwimmweste und ohne Sicherung auf Posten Back, wo die Reling nicht einmal hüfthoch ist. Sämtliche Versuche, die Ermittlungen endlich wieder aufzunehmen, damit alle für uns offenen Fragen geklärt werden, wurden abgelehnt. Statt dessen mussten wir uns 2012 von einem (immer noch) aktiven Kapitänleutnat der Marine auch noch öffentlich verhöhnen lassen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Schleswig-Holstein-Magazin vom Sommer 2012)

 

Schon 2012 haben wir Strafanzeige gegen diesen "Offizier" gestellt. Monatelang passierte gar nichts. Die Akten wurden nur hin- und hergeschickt. Selbst auf eine Untätigkeitsbeschwerde wurde nicht effektiv reagiert, man hat sie einfach zur Bearbeitung an die Stelle abgegeben, über die wir uns beschwert hatten (!?!). Erst nachdem wir uns etwa drei Jahre später (!!!) im Frühjahr 2015 ratlos an die schleswig-holsteinische Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, Frau Anke Spoorendonk, gewandt haben, kam in diese Anzeige Bewegung. Dabei stellte sich dann heraus, dass die Anzeige die ganze Zeit bei genau demselben Oberstaatsanwalt gelegen hat, der auch bereits vorher nicht gerade die größten Anstrengungen unternommen hatte, den Fall wirklich aufklären zu wollen.

 

Nachdem man Jenny geborgen hatte, wurde ihre Kleidung unter Duldung der Staatsanwaltschaft Kiel schon vor dem Beginn der Ermittlungen vernichtet, weil sie stank! Für uns ist dieses Vorgehen schier unvorstellbar, da man sehenden Auges potenzielles Beweismaterial vernichtet hat. Ein einfaches Einschweißen in Kunststoff hätte das Geruchsproblem auch anders lösen können. Es stellt sich die Frage, warum in anderen Fällen Asservaten über Jahrzehnte aufbewahrt werden, hier aber schon zu Beginn der Ermittlungstätigkeiten Fakten geschaffen wurden!

 

Seit Jahren fragen wir uns, wie man Jenny überhaupt identifiziert hat. Wenn sie wirklich nur so bekleidet war, wie man im Obduktionsbericht lesen kann, dann gab es einen Namen nur im Inneren der Hose, der also erst unter der Obduktion gefunden worden ist. Schon Stunden zuvor jedoch war die Bundesmarine im Besitz der Information, dass man Jenny gefunden hatte. Woher kam diese Information? Der Vater einer Mitkadettin (Bundeswehrarzt in der Offiziersbewerberprüfzentrale (OPZ) in Köln!!) wusste am frühen Morgen des 16.09.2008 schon, dass man Jenny gefunden hatte. Auf die Frage eines Kollegen hin, woher man denn wüsste, dass es sich um Jenny handelte, antwortete dieser mit einem Hinweis auf das Namensschuild auf dem Parka! Laut Obduktionsbericht trug Jenny aber diesen Parka nicht mehr, als man sie fand! Mittlerweile liegt uns jedoch die Aussage eines Redakteurs der FAZ vor, der von dem Besatzungsmitglied des Fischereiforschungsschffes Walther Herwig III, welches Jenny gefunden hat, erfahren hat, dass Jenny den Parka sehr wohl trug!

 

Darüber hinaus trug Jenny laut Obduktionsbericht keine Stiefel mehr, die Socken saßen aber regelgerecht. Bitte stellen Sie sich vor, Sie würden versuchen, sich bei Wellengang und Windstärke 7 unter Überlebenskampf im Meer die Stiefel auszuziehen! Selbst wenn dies gelänge, würden die Strümpfe dann wohl nicht mehr regelgerecht sitzen, oder?

 

Die weiter oben beschriebene Mitkadettin, deren Vater  als Arzt in der OPZ Dienst tat und tut, hatte übrigens am 05.09.2008 ihren Vater in Köln angerufen und mitgeteilt, dass eine Kadettin über Bord gegangen ist, die sie eigentlich ablösen sollte! Diese hatte der Vater im OPZ-Frühstück am 05.09.2008 freigiebig seinen dortigen Kolleg(inn)en mitgeteilt. Mit dieser Aussage konfrontiert stritt die Kadettin energisch ab, sie wäre Jennys Ablösung gewesen! Mittlerweile hat jedoch ein Vertreter des BMVg im Rahmen einer Petition im Unterausschuss des Bundestages auf die Frage nach Jennys Ablösung geäußert, dass das wohl genau jene Kadettin gewesen sei. Was gilt den nun? Weiß die Bundeswehr um die Ablösung oder weiß sie es nicht?

 

Mittlerweile hat sich eine Zeugin bei uns gemeldet, die damals als Arzthelferin an Bord der Gorch Fock ihren Dienst getan hat. Ihr hat unser Rechtsanwalt die uns vorliegende Gesundheitsakte Jennys vorgelegt. Dabei stellte sich heraus, dass sämtliche von ihr an Bord gemachten Einträge nicht mehr existierten, d. h. die in der Ermittlungsakte befindliche Gesundheitskarte ist definitiv gefälscht! Warum wird diese Zeugin, die der Staatsanwaltschaft seit Oktober 2014 namentlich bekannt ist, nicht vernommen?

 

Keine Instanz wollte uns bisher wirklich zuhören, keine Instanz hat sich wirklich bemüht aufzuklären!

 

Als unser Rechtsanwalt die Möglichkeit, eine Schadenersatzklage nach dem Soldatenversorgungsgesetz einzureichen, aufgetan hatte, sahen wir die Chance, dass sich endlich ein unabhängiges Gericht, das Verwaltungsgericht Aachen, mit dem Fall beschäftigt. Von dort aus wurde im Sommer 2014 sogar ein Ortstermin auf der Gorch Fock angesetzt, da zu entscheiden war, ob Jenny unter Lebensgefahr oder unter "besonderer" Lebensgefahr Dienst verrichtet hat. Ohne dass man uns gegenüber eine nachvollziehbare Definition des Adjektivs "besonders" im hier vorliegenden Zusammenhang gegeben hat, wurde die besondere Lebensgefahr verneint und das Verfahren damit wieder geschlossen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(ARD-Mittagsmagazin vom Oktober 2014)

 

Es will uns einfach nicht gelingen, eine unabhängige Untersuchung des Gesamtsachverhalts durchzubekommen. Dazu muss man wissen, dass eine Staatsanwaltschaft, wie der Name ja schon sagt, eine Anwaltschaft des Staates und damit eine weisungsgebundene Behörde ist. Das aber heißt, dass der Aktendeckel geschlossen wird, wenn die Anordnung dazu kommt!

 

Am Rande der Feierlichkeiten zum Volkstrauertag 2014 in Berlin haben wir ein kurzes Gespräch mit dem damaligen Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Hans-Peter Bartels, geführt. Er bat uns, ihm die nach wie vor offenen Fragen zu übersenden, was wir sofort gemacht haben. Dr. Bartels hat sich um Klärung an das Verteidigungsministerium gewandt und von dort Ende Januar 2015 eine Reaktion erhalten. Die vermeintlichen Antworten waren selbstverständlich schon wieder keine mit wirklichem Inhalt; bei den meisten Fragen verwies man an die Staatsanwaltschaft Kiel. Das haben wir nun wiederum zumn Anlass genommen, dieser diese Fragen, für die sie ja nach Aussage des BMVg zuständig sein soll, Anfang Mai 2015 schriftlich vorzulegen. Auf dieses Schreiben haben wir weder eine Eingangsbestätigung, noch irgendeine Form von Antwort erhalten! Vielleicht hilft auch hier wieder nur der Schritt, die schleswig-holsteinische Justizministerin zu involvieren. Vielleicht wird aber auch Herr Dr. Bartels in seiner neuen Funktion als Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages die weitere Aufklärung forcieren?

 

Wir reklamieren für uns genau das, was Bundeskanzlerin Merkel am 26.03.2015 den Angehörigen des Germanwings-Absturzes in Südfrankreich sagte:

 

"Die Bundesregierung und die deutschen Behörden werden alles Erdenkliche tun, um die Ermittlungen zu unterstützen. Das sind wir allen Menschen, die am Dienstag in dieser Katastrophe ihr Leben lassen mussten, und ihren Angehörigen, die jetzt so schrecklich leiden, schuldig."

 

Nicht mehr, aber auch nicht weniger, wollen auch wir endlich!!

 

Fortsetzung folgt!

 

 

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