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Die Narkolepsie

Immer wieder tauchten schon in den ersten Berichten nach dem Überbordgehen Aussagen von Kamerad(inn)en und auch anderen Personen, die zum fraglichen Zeitpunkt an Bord waren, auf, die ein immer wieder vorgekommenes Einschlafen Jennys in allen Teilen der Marine-Ausbildung hinwiesen. Ein solches Verhalten war uns aus der Zeit bis zum Eintritt in die Marine in keiner Form bekannt. Lange Zeit haben wir gedacht, es wäre der "normale" Zustand der körperlichen Überforderung, der ja erklärbar ist, wenn man von der Schulsituation nach dem Abitur in die militärische Grundausbildung wechselt, die sicher körperlich andere Ansprüche erhebt, als die schulische Ausbildung.

Im Rahmen der Berichterstattung über die vorbereitenden Arbeiten für den UFA-Film kontaktierte uns im Herbst 2016 ein Mediziner aus den östlichen Bundesländern und stellte uns die Frage, ob wir die Impfhistorie unserer Tochter Jenny einmal daraufhin abgeklopft hätten, dass hier vielleicht die Ursache für die nach Eintritt in die Bundeswehr aufgetretenen Narkolepsie-Symptome verborgen wären. Diesem Hinweis folgend haben wir die kompletten uns vorliegenden Unterlagen dem Mediziner, der bereits in mehreren Fällen auch für das Paul-Ehrlich-Institut in Impfschadensverfahren gutachterlich tätig war, zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Zusammenfassend konnte dieser relativ schnell feststellen, dass in Jennys Fall genau das vorläge, was er befürchtet hat. Jenny war vor Eintritt in die Bundeswehr durch ihren Gynäkologen gegen Gebährmutterhalskrebs geimpft worden. Unmittelbar nach Eintritt in die Bundeswehr wurde ihr in mehreren Terminen ein wahrhafter Cocktail von Impfstoffen verabreicht, die wohl bereits in anderen Fällen in Kombination mit der Impfung gegen Gebährmutterhalskrebs zu Narkolepsie geführt haben.

Dem Rat des Mediziners folgend haben wir dem Paul-Ehrlich-Institut den offensichtlich vorliegenden Verdacht auf einen Impfschaden im Herbst 2016 offiziell gemeldet. Mit Datum vom 07.04.2017 kam dann von dort der Bescheid, dass der Verdachtsfall registriert sei, für die weitere Bearbeitung jedoch das zuständige Versorgungsamt zuständig wäre. Das für uns zuständige Versorgungsamt teilte uns jedoch mit, dass in NRW hierfür der LVR die zuständige Behörde sei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dort haben wir mit Datum vom 18.04.2017 den entsprechenden Antrag gemäß §60(4) IfSG gestellt. In einem vorbereitenden Telefonat mit dem LVR wurden wir allerdings schon darauf hingewiesen, dass der LVR den Antrag wohl zur Bearbeitung an die Bundeswehr abgeben müsse, was wir für blanken Hohn halten. Soll etwa (wieder einmal) die Institution, die den Fehler gemacht hat, darüber befinden, ob ein Fehler gemacht worden ist?

Dieser Zustand ist unhaltbar! Wir fordern eine unabhängige Prüfung unseres Antrags und keine Prüfung durch den zum Gärtner mutierten Bock!

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