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Die Überweisung

Nach eigenen Angaben hatte Jenny zum Zeitpunkt des Überbordgehens bereits eine ausgestellte Überweisung zum Gynäkologen zur Abklärung ihrer undefinierbaren Unterleibsbeschwerden. Dies hat der ehemalige Bordarzt auch im Oktober 2014 gegenüber dem Verwaltungsgericht Aachen selbst ausgesagt. Leider ist aber diese Überweisung weder in Jennys Unterlagen auffindbar, noch ist deren Durchschrift in der angeblich vollständigen G-Karte auffindbar.

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