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Aktuelles

Seit Jahren fragen wir uns, wie man Jenny überhaupt identifiziert hat. Wenn sie wirklich nur so bekleidet war, wie man im Obduktionsbericht lesen kann, dann gab es einen Namen nur im Inneren der Hose, der also erst unter der Obduktion gefunden worden ist. Schon Stunden zuvor jedoch war die Bundesmarine im Besitz der Information, dass man Jenny gefunden hatte. Woher kam diese Information? Der Vater einer Mitkadettin (Bundeswehrarzt in der Offiziersbewerberprüfzentrale (OPZ) in Köln!!) wusste am frühen Morgen des 16.09.2008 schon, dass man Jenny gefunden hatte. Auf die Frage eines Kollegen hin, woher man denn wüsste, dass es sich um Jenny handelte, antwortete dieser mit einem Hinweis auf das Namensschild auf dem Parka! Laut Obduktionsbericht trug Jenny aber diesen Parka nicht mehr, als man sie fand! Mittlerweile liegt uns jedoch die Aussage eines Redakteurs der FAZ vor, der von dem Besatzungsmitglied des Fischereiforschungsschiffes Walther Herwig III, welches Jenny gefunden hat, erfahren hat, dass Jenny den Parka sehr wohl trug!

 

Darüber hinaus trug Jenny laut Obduktionsbericht keine Stiefel mehr, die Socken saßen aber regelgerecht. Bitte stellen Sie sich vor, Sie würden versuchen, sich bei Wellengang und Windstärke 7 unter Überlebenskampf im Meer die Stiefel auszuziehen! Selbst wenn dies gelänge, würden die Strümpfe dann wohl nicht mehr regelgerecht sitzen, oder?

 

Wir sind sehr daran interessiert, dass wir ein Foto von Jenny in der Auffindesituation bekommen. Daher bitten wir die ehemaligen Besatzungsmitglieder der Walther Herwig III, ihre Digitalkameras und Handys zu durchforsten. Wir honorieren das erste Foto, welches uns die o.a. Auffindesituation erkennbar belegt mit einer

 

Belohnung von 2.500 EUR!

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen! Da es eigentlich verboten war, den Körper zu fotografieren, da dies gegen die Persönlichkeitsrechte unserer Tochter posthum verstieß, geben wir bereits vorab hier bekannt, dass wir auf die Geltendmachung dieser Persönlichkeitrechte, die nach dem Tod unserer Tochter auf uns als Erben übergegangen sind, in diesem Zusammenhang verzichten.

 

Wenn Sie ein Foto einreichen wollen, dann können Sie uns das per Mail schicken über die Adresse jenny(at)boeken.de. Möchten Sie es lieber an unseren Rechtsanwalt schicken, dann ist auch das kein Problem; wählen Sie in diesem Falle bitte diesen Link: RARainerDietz(at)t-online.de! Möchten Sie das Foto lieber auf konventionellem Wege schicken, können Sie das an eine der folgenden Postadressen:

 

Uwe Böken

Herrweg 39

52511 Geilenkirchen

 

oder:

 

Rechtsanwalt

Rainer Dietz

Kaiser-Friedrich-Allee 17

52074 Aachen

 

Mittlerweile hat sich eine Zeugin bei uns gemeldet, die damals als Arzthelferin an Bord der Gorch Fock ihren Dienst getan hat. Ihr hat unser Rechtsanwalt die uns vorliegende Gesundheitsakte Jennys vorgelegt. Dabei stellte sich heraus, dass sämtliche von ihr an Bord gemachten Einträge nicht mehr existierten, d. h. die in der Ermittlungsakte befindliche Gesundheitskarte ist definitiv gefälscht! Warum wird diese Zeugin, die der Staatsanwaltschaft seit Oktober 2014 namentlich bekannt ist, nicht vernommen?

 

An dieser Stelle sollte man sich wirklich klarmachen, dass in unserem Rechtssystem die Ermittlungsbehörden, d.h. die Staatsanwaltschaften, nicht unabhängig sind. Sie sind Behörden, die an Weisungen der übergeordneten Behörde gebunden sind. Das aber bedeutet, dass die Ermittlungen in einem Fall auch seitens der politischen Ebene per Order von oben für beendet erklärt werden können, wenn sich abzeichnet, dass bei vollständiger Klärung der Staat selbst einen wie auch immer gearteten Schaden (und sei es nur eine Rufschädigung) davontragen könnte. Wirklich unabhängig in unserem Rechtssystem sind einzig und allein die Richter (hoffentlich), die aber erst dann involviert werden, wenn eine Ermittlung abgeschlossen ist, nicht aber, wenn diese z. B. per Order von oben beendet wird.

 

Diese Gesamtproblematik wurde durch die am 04.08.2015 durch den Bundesminister der Justiz vollzogene Zurruhesetzung des Gemeralbundesanwaltes Range nur allzu deutlich! Herr Range hatte sich genau nicht an die Weisungen von oben gehalten, diese sogar öffentlich kritisert und musste postwendend gehen. Man möge uns hier nicht falsch verstehen! Es geht uns in keiner Weise um das höchst bedenkliche Faktum der Einschränkung der Pressefreiheit im betrefenden Fall, es geht uns nur um die Verdeutlichung der Weisungsgebundenheit unserer Ermittlungsbehörden!

 

Mehr oder weniger zufällig haben wir in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Hans-Peter Bartels, am 08.04.2015 in Berlin Kenntnis davon bekommen, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) schon 2012 mittels modernerer Methoden aus den Strömungsdaten aus 2008 den zu erwartenden Auffindeort Jennys gekoppelt. Dabei kamen interessante Ergebnisse heraus, die von der Aachener Zeitung am 07.05.2015 in einem Bericht thematisiert wurden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Dr. Bartels ist zwischenzeitlich zum Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages ernannt worden und folgt Herrn Hellmut Königshaus nach. Wir hoffen, dass er auch in seiner neuen Funktion dabei hilft, die nach wie vor offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Tode unserer Tochter zu klären.

 

Zwischenzeitlich wurde uns seitens der Staatsanwaltschaft Kiel nitgeteilt, dass auch nach der neueren Strafanzeige gegen den damaligen Schiffsarzt nicht neu ermittelt wird, dass die Zeugin, die nachweisen kann, dass Jennys Gesundheitsakte manipuliert worden ist, nicht vernommen wird, da Urkundenfälschung mittlerweile verjährt ist. Das ist zwar wahr, aber blanker Hohn, denn erst wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, kann mann feststellen, ob die Gesamtumstände des Todes von Jenny nicht strafrechtliche Komponenten enthalten, die eben nicht verjährt sind bzw. nie verjähren!

 

Die Aachener Zeitung hat aktuell am 27.01.2016 berichtet:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Aachen vom Oktober 2014 angenommen. Der Streitwert wurde von 40.000 EUR auf 20.000 EUR reduziert, was uns vollkommen egal ist. Wichtig für uns ist, dass der Fall sauber gerichtlich aufgearbeitet wird. Wenn das nur über einen Entschädigungsprozess möglich ist, dann liegt das sicher nicht an uns, sondern an der grenzwertigen Aufklärungsbereitschaft der eigentlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden!

 

Leider wird in den letzten Tagen immer wieder gemeldet, dass die Ermittlungen im Falle Jenny endlich wieder aufgenommen werden. Gemeint ist aber, dass das OVG in Münster im September 2016 die Berufung zum Verfahren vor dem VG Aachen verhandelt. Das aber ist formal nicht die Wiederaufnahme von Ermittlungen. Wir finden es aber mehr als interessant, dass das OVG Münster wohl nicht der Auffassung ist, dass die Antworten auf die interessierenden Fragen sich offensichtlich nicht aus den sogenannten "Ermittlungsakten" ergeben, denn sonst hätte man die damals agierenden Protagonisten wohl nicht zeugenschaftlich vorgeladen,  oder?

 

Nun hat am Mittwoch, 14.09.2016, das OVG Münster getagt. Es war ein wahrer Verhandlungsmarathon. Um 10:15 Uhr begann die Verhandlung in einem nicht klimatisierten Verhandlungssaal. Um 21:30 Uhr schließlich zog sich die Kammer zur Beratung zurück, um dann gegen 22:45 Uhr das Urteil zu verkünden und eine zwei DIN-A4-Seiten umfassende Presseerklärung zu verteilen. Wir hatten genau mit diesem Urteil gerechnet, haben allerdings durch diese Verhandlung genau das erreicht, was Hauptziel war, nämlich die einzelnen Protagonisten aus dem Jahr 2008 auch selber fragen zu können.

Wir warten jetzt das Protokoll der Verhandlung ab und werden dann mit unserem Anwalt über weitere Schritte nachdenken!

 

Wir wollten Aufklärung, wir wollen nach wie vor Aufklärung!

 

Nicht mehr, ...

... aber auch nicht weniger!

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Presseerklärung zum OVG-Verfahren (Az. 1 A 2359/14) vom 14.09.2016 in Sachen Jenny Böken

 

Wir Eltern haben immer erklärt, dass unser Bestreben für das VG- bzw. OVG-Verfahren war, die Protagonisten aus 2008 auch endlich selbst bzw. durch unseren Rechtsbeistand befragen zu können. Auch wenn der Vorsitzende Richter des OVG längst nicht alle Fragen unseres Rechtsanwaltes zugelassen hat, haben wir dieses Ziel im Termin in Münster zumindest in Teilen erreicht. Die Widersprüchlichkeit der Aussagen hat sämtlichen anwesenden Medienvertretern die Augen und die Ohren geöffnet für die Argumente, die wir als Eltern seit acht Jahren vortragen.

 

Das Urteil in Münster ist nicht zu unseren Gunsten ausgegangen, das hatten wir auch nicht erwartet. Wir haben in den vergangenen acht Jahren an vielen Stellen immer wieder erfahren müssen, wie die Begriffe „Rechtsstaat“ und „Rechtssystem“ in unserer Gesellschaft seitens des Systems selbst verstanden werden. Dieses Verständnis dieser beiden Begriffe deckt sich in keiner Weise mit den für uns gültigen Definitionen.

 

Wenn die Staatsanwaltschaften in unserem Land weisungsgebundene Behörden sind, wie unabhängig sind dann die Gerichte wirklich? Es macht schon einen enormen Unterschied, ob ich meinen Nachbarn wegen einer Verletzung meiner Grundstücksgrenze vor den Kadi schleppe oder ob ich ein Verfahren gegen die „Hüter unseres Rechts“ selbst anstrenge. Wenn wir eines in den acht Jahren deutlich gespürt haben, dann genau das!

 

Das OVG hat vermeintlich festgestellt, dass unsere Tochter borddienstverwendungsfähig gewesen sei und stützte dies alleine auf die Aussage eines selbst in der Verantwortung stehenden Vertreters der beklagten Seite, des Bordarztes, der letztlich damals die maßgeblichen Entscheidungen selbst getroffen hat, und nicht etwa auf ein von uns beantragtes neutrales Gutachten, welches nach unserer Meinung an dieser Stelle auf jeden Fall hätte eingeholt werden müssen. Die Zeugen hingegen, die zu unseren Gunsten bzw. zu Gunsten unserer toten Tochter aussagen konnten, waren durch die Kammer in Münster bereits demontiert, bevor sie für ihre Aussage in den Saal gerufen worden sind. Das haben alle anwesenden Medienvertreter deutlich mitbekommen! Ein solches Vorgehen ist nach unserem Verständnis der Begriffe „Rechtsstaat“ und „Rechtssystem“ nicht zu akzeptieren.

 

Sicher ist, dass im OVG-Termin von mehreren Zeugen uneidliche Falschaussagen getroffen worden sind, da sich die Aussagen an entscheidenden Stellen gegenseitig widersprochen haben. Hier werden wir unsererseits entsprechende Strafanzeigen gegen die betreffenden Personen der „Gegenseite“ in Kürze erstatten.

 

Interessant war sowohl in Aachen, als auch in Münster die Argumentation der Verwaltungsrichter, dass es zur Bewertung einer "besonderen" Lebensgefahr nur auf die sogenannte objektive Ausstattung des Arbeitsplatzes bzw. Einsatzortes ankommt, nicht aber auf die subjektiven Begebenheiten, z. B. den Gesundheitszustand des Eingesetzten.

Dazu nun ein kleines Gedankenexperiment:

Stellen wir uns (unabhängig von der physikalischen Realisierbarkeit) vor, man würde einen schmalen Schwebebalken über den Bodensee spannen. Ein Rettungsschwimmer soll den See auf diesem Balken zu Fuß überqueren. Das stellt für ihn vielleicht eine lebensgefährliche, sicher aber keine besonders lebensgefährliche Aufgabe dar. Schicken wir nun einen Nichtschwimmer mit Kreislaufproblemen über denselben Balken, d. h. wir konfrontieren ihn mit denselben objektiven Gegebenheiten, dann stellt die Aufgabe sicher eine besondere Lebensgefahr dar, denn er ist quasi verloren, sobald er ins Wasser stürzt!

Kann es also nur auf die objektiven Gegebenheiten ankommen? Wir meinen: NEIN!!

 

Im Termin in Münster musste selbst der damalige Kommandant der Gorch Fock erstmalig vor der Kammer zugeben, dass die Gorch Fock nach dem damaligen Vorfall bereits nach etwa 30 Minuten und mit abgeschalteter Schiffskennung wieder auf nahezu altem Kurs war.

 

Nun stehen wir vor der Frage, ob wir mit dem Argument des fehlenden neutralen Gutachters eine Revision des Urteils des OVG durch eine Eingabe beim Bundesverwaltungsgericht anstreben sollen. Die innere Überzeugung verlangt ein klares „Ja“ als Antwort, das in den acht Jahren Erlebte induziert ein „Nein“, da für uns klar ist, dass wir in unserem Fall vor keinem deutschen Gericht in irgendeiner Weise wirklich eine neutrale Prüfung der Situation erleben werden. Wir legen großen Wert auf die Feststellung, dass dies auf gar keinen Fall bedeutet, dass wir der Argumentation des OVG folgen können. Es bedeutet nur, dass wir, anders als Cervantes´ Don Quijote, den Verstand noch besitzen!

 

Dennoch werden wir weiter für die Aufklärung dessen kämpfen, was in der Nacht vom 03.09. auf den 04.09.2008 an Bord der Gorch Fock geschehen ist. Wenn dies geklärt ist, werden wir sehen, ob es nicht-verjährte strafrechtliche Komponenten des Geschehens gibt.

 

Geilenkirchen, den 30.10.2016

Uwe Böken

Maria Elisabeth Böken

 

Diese Presseerklärung können Sie hier auch als PDF herunterladen!

Wir hoffen auch auf öffentlichen Druck. Bitte zeichnen auch Sie die Petition, die wir auf change.org betreiben! Vielen Dank!

Am 02.09.2018 haben wir mit einigen neuen Erkenntnissen und der eidesstattlichen Erklärung eines neuen Zeugen bei der Staatsanwaltschaft in Kiel einen neuen Antrag auf Wiederaufnahme der Ermittlungen gestellt. Er schilderte einen sexuellen Übergriff, der letztlich durch Jennys Tod vertuscht werden sollte. Von Beginn an hatten wir einen sexuellen Übergriff vermutet, wenn wir an die E-Mail denken, die uns Jenny wenige Tage vor ihrem Tod geschickt hatte, in der sie eindringlich betonte, dass sie am bevorstehen Wochenende unbedingt ihren Gynäkologen aufsuchen MUSS. Genau so in Großbuchstaben hatte sie damals das Wort „muss“ geschrieben.

Die Anwesenheit im Sat.1-Frühstücksfernsehen am 14.09.2018 hat noch während der laufenden Sendung zu einem Kontakt via Internet geführt, der weitere Details aus 2008 berichten konnte. Einige Punkte deckten sich mit den Angaben in der aktuell im Wiederaufnahmeantrag vorgelegten Eidesstattlichen Versicherung, so dass diese dadurch nach meinem Dafürhalten sogar sehr gestützt wird. Auch das Sat.1-Team war von dieser unerwarteten Entwicklung sehr überrascht und drückt uns die Daumen, dass es nun endlich zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen bzw. endlich zu wirklichen Ermittlungen, die diesen Namen auch verdient haben, kommt.

Auch das anschließende Gespräch im Bundestag hat uns Perspektiven gegeben, die eventuell zu einer parlamentarischen Aufarbeitung der Geschehnisse aus 2008 führen könnten. Jetzt ist es aber zu früh, hierzu konkretere Aussagen zu machen.

Der daran anschließende Termin mit dem Team von Change.org hat den Freitag dann wirklich angemessen enden lassen. Ein blutjunges und hochmotiviertes Team hat mich im Haus der Bundespressekonferenz am Schiffbauerdamm in Empfang genommen. Nach einem kurzen Kennenlernen wurde dann eine ganze Menge Videomaterial erstellt, aus dem in der kommenden Woche dann ein kleiner Videobeitrag für den Change.org-Youtubekanal erstellt wird. Lieben Dank an das ganze Team, ein besonderer Dank an Ansgar und Thomas!

Am 17.09.2018 haben wir schließlich über unseren Rechtsanwalt bei der schleswig-holsteinischen Justizministerin, Frau Dr. Sabine Sütterlin-Waack, beantragt, die Staatsanwaltschaft in Kiel bezüglich unseres Falles zu entpflichten. Statt die Ermittlungen transparent wieder aufzunehmen, hat man seitens der StA Kiel versucht, im Vorfeld zu "ermitteln". Wenn man die neuen Zeugen vernehmen will, soll man bitte die Ermittlungen wieder aufnehmen und diese dann für alle Beteiligten (, d. h. auch für uns!!) nachvollziehbar durchzuführen!

Während meines Gespräches im Sat.1-Frühstücksfernsehen am 14.09.2018 bin ich via Facebook von einer weiteren Auskunftsperson kontaktiert worden, die die Aussage des aktuellen Zeugen in wesentlichen Teilen bestätigte. Es muss jetzt endlich sauber ermittelt werden, die Ungereimtheiten, die ich auf meiner Webseite dargestellt habe, sind aufzuklären. Alle Personen, die hier helfen können und müssen, sind auffindbar und befragbar!

Ich werde den Begriff "Rechtsstaat" erst dann wieder verwenden, wenn wir zu unserem Recht gekommen sind, wenn wir wissen, dass wirklich alles versucht worden ist, umfänglich aufzuklären, was in der Nacht vom 03. auf den 04.09.2008 an Bord der Gorch Fock passiert ist.

Wir müssen seit zehn Jahren mit der Gewissheit leben, dass unsere Tochter in diesem Leben nicht mehr zu uns kommen wird. Unser Staat muss halt damit leben, dass wir solange unsere Fragen stellen werden, bis diese ausreichend und umfassend beantwortet worden sind.

Wir akzeptieren keine Scheinargumente und Ausreden mehr! Es reicht!

www.change.org/jenny

 

Übergabe der Petitionsunterschriften an die Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Frau Dr. Sütterlin-Waack, am 29.01.2019

 

Am 29.01.2019 haben wir etwa 140.000 Unterschriften für unsere Petition zur Wiederaufnahme der Ermittlungen in Kiel an die zuständige Ministerin übergeben:

 

 

 

 

 

 

 

 

Offener Brief vom 01.02.2019:

Offener Brief an die Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Frau Dr. Sabine Sütterlin-Waack:

"Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack,

Jennys Mutter und ich möchten uns auch auf diesem Wege nochmals für Ihre Bereitschaft bedanken, die nahezu 140.000 Unterschriften unserer Online-Petition change.org/jenny in Empfang zu nehmen, und im Termin ein persönliches Gespräch mit uns zu führen. Wir haben dieses Gespräch sehr vertrauensvoll, offen und empathisch empfunden und danken Ihnen auch an dieser Stelle dafür. Wir hatten den Eindruck, dass Sie wirklich versucht haben, sich in unsere Situation hineinzudenken, auch wenn dies, wie Sie ja auch selbst zum Ausdruck gebracht haben, niemals ganz gelingen kann.

Es war Ihnen wichtig zu betonen, dass Sie sich inhaltlich zum Stand des Verfahrens nicht äußern konnten. Das war uns klar, das hatten wir auch nicht erwartet. Darüber hinaus haben Sie zum Ausdruck gebracht, dass in Ihrem Bundesland seit mehr als 30 Jahren keinerlei Weisungen mehr an die Staatsanwaltschaften ergangen sind. Davon ausgehend, dass hier an den Fall des damaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel erinnert wurde, haben wir auf der Heimfahrt über diesen Punkt noch ausgiebig gesprochen.

Nach unserer Auffassung ist es in höchstem Maße schädlich, wenn die Aufsicht von ihrem Weisungsrecht Gebrauch macht, um Akten zu schließen, wie es im angesprochenen Fall Barschel der Fall war, da jegliche Transparenz konterkariert wird, die aber gerade in einer offenen und pluralistischen Gesellschaft von sehr großer Wichtigkeit ist, wenn man Populisten nicht Tür und Tor öffnen will. Dies wäre sicherlich ein Missbrauch des Weisungsrechts. Eine Weisung, Akten zu öffnen, ist aber das genaue Gegenteil. Hier wird bzw. würde nämlich aktiv dazu beigetragen, Transparenz zu schaffen, wenn diese, aus welchen gegebenenfalls nicht bekannten Gründen auch immer, an anderer Stelle verhindert werden soll.

Sehr große Bedeutung hatte in unserem Gespräch Ihre Aussage, dass die von Ihnen symbolisch in Empfang genommenen Aktenordner mit den gesammelten Unterschriften und Kommentaren Ihrerseits an die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig weitergeleitet werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass wir als Eltern nicht aufgeben werden, alles zu tun, um den Tod unserer Tochter aufzuklären sowie für Ihre am vergangenen Dienstag zum Ausdruck gebrachte Empathie.

Mit freundlichen Grüßen nach Kiel

Uwe und Maria Elisabeth Böken"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Presseerklärung zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kiel vom 11.06.2019 bezüglich der Wiederaufnahme der Ermittlungen im Fall unserer verstorbenen Tochter Jenny Böken:


Wir begrüßen die heute getroffene Entscheidung der StA Kiel, die Ermittlungen im Fall unserer 2008 aus bislang ungeklärten Umständen zu Tode gekommenen Tochter Jenny, die wir aber leider wieder einmal nicht direkt, sondern aus den Medien zur Kenntnis bekommen haben. Diese Entscheidung ist nach unserer Auffassung längst überfällig, haben wir doch in den vergangenen zehn Jahren immer wieder auf ungeklärte Ungereimtheiten hingewiesen und auch offensichtliche Widersprüche in den damaligen „Ermittlungsakten“, die diesen Namen einfach nicht verdient haben, hingewiesen. Darüber hinaus waren wir auch der Meinung, dass die stundenlange Vernehmung einer vor drei Jahren aufgetauchten Zeugin, welche offenbar im April durchgeführt worden ist, bereits a priori eine Aufnahme von Ermittlungen bedeutet. Wenn nicht, was war das denn dann? Daher ist die heutige Entscheidung letztlich die öffentliche Verkündung dessen, was man mit der Vernehmung der Zeugin bereits ohne öffentliche Wahrnehmung getan hat.

Die seitens der StA Kiel gewählte Formulierung, dass die Aussage der Zeugin „im Wesentlichen auf Hörensagen“ beruht, lässt erkennen, wie ernst es der StA Kiel wirklich ist. 

Wir sehen die heutige Entscheidung eindeutig als Teilerfolg, hätten uns jedoch zuvor auch eine Entpflichtung der nach unserer Auffassung im Fall nicht unbefangenen Staatsanwaltschaft Kiel gewünscht. Eine Neuermittlung durch eine andere Staatsanwaltschaft hätte auch den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit geboten, den Bürgerinnen und Bürgern ein wirkliches Bemühen um objektive Aufklärung im Fall deutlich zu machen.

Wir werden gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt das nunmehr wiedereröffnete Verfahren sehr akribisch begleiten. Anträge zur Vernehmung bestimmter Personen werden zeitnah an die StA Kiel gestellt werden, jedoch muss unsererseits zunächst die aktuelle Aktenlage, d. h. das Protokoll der Zeuginnenvernehmung aus dem April eingesehen werden.

Auch an dieser Stelle bedanken wir uns als Eltern bei allen Personen, die uns in den vergangenen Jahren vor und hinter den Kulissen tatkräftig unterstützt haben, eine Wiederaufnahme durchzusetzen. Wir haben deutlich gemerkt, dass wir nicht alleine sind und letztlich hat dies die schleswig-holsteinische Justiz wohl auch!

Geilenkirchen, den 11.06.2019

Uwe Böken
Maria Elisabeth Böken
 

 

Eine Wiederaufnahme, die keine war!

Im Spätsommer 2019 hat die Staatsanwaltschaft Kiel unter massivem öffentlichen Druck die Ermittlungen wieder aufgenommen. Die Zeugin, die eindeutig von einem Tötungsdelikt zu Lasten unserer Tochter gesprochen hat, wurde vernommen und nach kurzer Reflexion für unglaubwürdig erklärt. Dass man dies darüber hinaus zum Anlass nimmt, den weiteren Indizien für ein Tötungsdelikt nicht nachzugehen und die übrigen Personen, die wir zu diesem Zeitpunkt als potenzielle Zeug*innen benannt haben, nicht zu befragen, ist mit keinem Vorgehen in einer objektiven und sauberen Ermittlung zu vereinbaren, war allerdings nach den vielen Jahren unserer Erfahrung nicht anders erwartet worden. Der Gipfel war, dass ein von uns angeregtes persönliches Gespräch zwischen uns und den Beamt*innen der StA Kiel und uns von der StA Kiel ausgeschlagen wurde!

 

Podcast zum Fall Jenny!

Am 05.08.2020 hat "funk", ein Gemeinschaftsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), unter dem Serientitel "Mordlust" einen Podcast unter dem Titel "Im Zweifel & Über Bord" online gestellt, in dem es ca. eine Stunde um den Fall von Jenny geht:


https://podtail.com/de/podcast/mordlust/-52-im-zweifel-uber-bord-2020-08-05/


Jennys Fall wird etwa ab der 36. Minute  thematisiert. Die Autorinnen stellen dabei die Abfolge der Ereignisse 2008 und die Merkwürdigkeiten des Falles in recht überschaubarer und nachvollziehbarer Weise dar. Bereits am nächsten Tag gab es Reaktionen, die uns wieder Hoffnung machen! Es haben sich Personen in der Redaktion gemeldet, die ebenfalls Aussagen gemacht haben, die das Tötungsdelikt untermauern!


Wir bitten darum, diesen Podcast-Link kräftig zu teilen, zumal die Staatsanwaltschaft Kiel unsere Beschwerde gegen die erneute Einstellung der Ermittlungen wieder abgewiesen hat. Daher ist auch die weitere Unterstützung unserer Online-Petition www.change.org/jenny von großer Wichtigkeit!


Alle, die Hinweise zu den Geschehnissen aus 2008 haben, und endlich das Schweigen brechen wollen, bitten wir, sich mit uns in Verbindung zu setzen! Dies kann sehr bequem über unser Kontaktformular geschehen!


Danke!


Uwe Böken

Termin mit Herrn Staatssekretär Silberhorn in Berlin!

Nachdem der Podcast Anfang August wieder eine Reaktion hervorgerufen hat, die, wie bereits die Aussage nach dem Live-Auftritt im Sat.1-Frühstücksfernsehen 2018 klar aussagt, dass man Jenny vergewaltigt und "entsorgt" hat und darüber die damalige Schiffsführung Kenntnis hatte, habe ich um einen dringenden Gesprächstermin mit der Bundesverteidigungsministerin für den 04.09.2020 gebeten. Da Frau Kramp-Karrenbauer an diesem Tag nicht in Berlin war, hat der Termin mit Herrn Staatssekretär Silberhorn im BMVg stattgefunden. Wir haben mit ihm eine Liste von Punkten besprochen, die zeigen, dass es über die vergangenen 12 Jahre immer wieder Eingriffe der Bundeswehr in die Ermittlungen gegeben hat. Wir haben jetzt das BMVg aufgefordert, mit uns gemeinsam für uns tätig zu werden, den von uns vorgetragenen Punkten auch intern nachzugehen. Dabei hatten wir das Gefühl, dass Staatssekretär Silberhorn wirklich gewillt ist, an einigen Stellen nachzubohren, um unsere Fragen beantworten zu können. Die nähere Zukunft wird uns zeigen, ob und wie dies geschehen wird.

Vor dem Gespräch mit dem Staatssekretär habe ich gemeinsam mit Jennys Brüdern am Ehrenmal der Bundeswehr in der Berliner Hildebrandstraße Blumen niedergelegt und Kerzen entzündet:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Danke an die Akteure von change.org, die im Vorfeld gewirbelt haben, uns auch vor Ort wieder so toll unterstützt haben und auch das Foto zur Verfügung gestellt haben. Unsere Petition change.org/jenny läuft weiter und wird so lange weiter laufen, wie Jennys Tod nicht sauber ausermittelt wird.

Vor unserem Gespräch mit Herrn Staatssekretär Silberhorn hatten wir ein Gespräch mit dem Team von Change.org, welches diese zu einem Video zusammengeschnitten haben:

 

 

 

 

 

 

 

In diesem Jahr hätte Jenny ihren 31. Geburtstag feiern können, wenn es anders gekommen wäre!

Hat von Beginn an die falsche Staatsanwaltschaft ermittelt?

 

Es ist aktenkundig, dass Jenny innerhalb der 12-Seemeilen-Zone über Bord gegangen ist. Der MOB-Ort befindet sich daher innerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes, für die Ermittlungen zuständig wäre somit von Beginn an die für diesen Ort geografisch zuständige Staatsanwaltschaft. Im vorliegenden Fall ist war und ist das die Staatsanwaltschaft Aurich, da Norderney zum Landkreis Aurich gehört.

Daher haben wir mit Datum vom 22.10.2020 bei der Staatsanwaltschaft Aurich Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes zum Nachteil meiner Tochter erstattet. Diese Strafanzeige wurde von mir, meiner Ex-Frau sowie von mehreren namhaften Vertrer*innen der Kommunalpolitik aus unserem Heimatkreis erstattet.

 

 

Diese Strafanzeige habe ich gemeinsam mit Jennys Brüdern Björn und Sven am 23.10.2020 persönlich dem Leiter der StA Aurich, Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Eiser, übergeben. Dankenswerterweise hat er sich spontan 15 Minuten Zeit genommen, um bei einem Kaffee ein kurzes Gespräch mit uns zu führen. Noch am gleichen Tag hat die StA Kiel der örtlichen Presse gegenüber verkündet, dass sie sich nach wie vor und auch in 2008 als die zuständige Behörde gesehen hat.

 

Wir werden sehen, wie die StA Aurich die Angelegenheit bewertet und behalten uns selbstverständlich vor, jede in dieser Sache getroffene Entscheidung an höherer Stelle prüfen zu lassen.

Das örtliche Lokalfernsehen hat über den Übergabetermin einen kurzen Beitrag erstellt, der hier angeschaut werden kann!

Unfassbar:

StA Aurich gibt die Anzeige vom Oktober 2020 wieder nach Kiel ab!

 

Das Überbordgehen unserer Tochter Jenny im September 2008 geschah eindeutig innerhalb der bundesdeutschen Hoheitsgewässer im Bereich der Zuständigkeit der StA Aurich. Daher haben wir am 22.10.2020 dort Strafanzeige wegen eines Tötungsdeliktes gestellt. Die StA Aurich hat uns nun mit Schreiben vom 14.05.2021 mitgeteilt, dass Sie unsere Anzeige vom 22.10.2020 nunmehr mit Bezug auf § 8 StPO nach Kiel abgegeben hat.

Zunächst sind wir sehr beruhigt, dass diese Abgabe der Anzeige weder mit der nicht vorhandenen Zuständigkeit des Heimathafens bzw. dem ebenfalls nicht anwendbaren BGH-Urteil aus 2018 zum Skifahrer in Österreich begründet wird. Immerhin wurde bislang bei der Abgabe nach Kiel von den verschiedensten Stellen immer diesbezüglich begründet. Die Tatsache, dass die StA Aurich auf keine dieser Begründungen zurückgreift, zeigt uns, dass man uns wohl gefolgt ist, was die Nichtanwendbarkeit dieser Begründungen betrifft.

Bemerken möchten wir allerdings, dass man uns seitens verschiedenster Stellen bislang immer nur die eigene Unzuständigkeit begründet hat, kein einziges Mal jedoch die Zuständigkeit der StA Kiel.

Nunmehr jedoch die (erneute) Abgabe nach Kiel damit zu begründen, dass kein möglicher Beschuldigter zum Ereigniszeitpunkt 2008 im Bereich der Zuständigkeit der StA Aurich gewohnt hat, scheint sehr sportlich! Wenn also in einem Reisebus mit lauter Kölner*innen in München ein Mitreisender von einem anderen (noch unbekannten) Mitreisenden aus dem Bus umgebracht wird, dann wäre die StA München erst dann zuständig, wenn der Fahrer des Busses zufällig seinen Wohnsitz in München hat??

Diese Begründung zeigt uns nunmehr in aller Deutlichkeit, dass im Falle des Todes unserer Tochter Jenny alle staatlichen Begründungen bemüht werden, den „Kieler Deckel“ auf dem Fall zu lassen!

Wir werden die Justizministerin des Landes Niedersachsen, Frau Barbara Havliza, im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens sowie den Petitionsausschuss des niedersächsischen Landtags mit dieser Begründung der Abgabe der Anzeige nach Kiel befassen!

Umso mehr passt es, dass am 31.05.2021 um 20:15 Uhr und am 04.06.2021 um 23:00 Uhr in ONE der 2017 produzierte Film über den Tod unserer Tochter erneut ausgestrahlt wird. Leider fehlt an beiden Abenden aber die ebenfalls 2017 produzierte Dokumentation, die jedoch über Youtube (https://youtu.be/oJGJcv9RbRQ) abrufbar ist!

Bitte teilt die Change.org-Petition weiter, damit endlich Licht ins Dunkel kommen kann!

Danke!

Uwe Böken

 

Fortsetzung folgt!

 

 

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